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Die Anlage mal aus einer anderen Perspektive

Auch von “Oben” sieht die Anla­ge sehens­wert und ein­la­dend aus.

Vie­len Dank Flo­ri­an für die tol­len Bil­der.

Die Bil­der gibt es auf Wunsch auch Hoch­auf­lö­send — bit­te per Mail an den Vor­stand

 



 

Frü­her (bis 1990) gab es eine Geneh­mi­gungs­pflicht für Luft­auf­nah­men. Die­se ist jedoch ent­fal­len. Aktu­ell gibt es kei­ne Ein­schrän­kun­gen. Ansons­ten gel­ten aber gene­rell für Luft­auf­nah­men die Ein­schrän­kun­gen, die auch für die nor­ma­le Foto­gra­fie auf dem Boden gel­ten. In ers­ter Linie betrifft das dann das The­ma: Ver­let­zung der Pri­vat­sphä­re.

Die Pri­vat­sphä­re darf durch Auf­nah­men (egal ob nor­ma­le Foto­auf­nah­men oder Luft­auf­nah­men) nicht ver­letzt wer­den.

Pri­vat­sphä­re

Dabei ist es aber kei­ne Ver­let­zung der Pri­vat­späh­re, wenn das eige­ne Haus auf dem Bild zu sehen ist — mit vie­len ande­ren Häu­sern, ohne beson­de­re Details. Sol­che Auf­nah­men müs­sen von den Besit­zern der Häu­ser gedul­det / hin­ge­nom­men wer­den. Die­se Auf­nah­men dür­fen sogar ver­kauft wer­den.
Auch detail­lier­te­re Auf­nah­men sind unter gewis­sen Umstän­den gestat­tet — wenn z.B. der auf­ge­nom­me­ne Ort (z.B. die Häu­ser) nicht einem genau­en Stand­ort zuge­ord­net wer­den kön­nen. Also wenn die genaue Adres­se auf dem Bild nicht zu erken­nen ist und im Text zum Foto auch nicht genannt wer­den. Außer­dem dür­fen kei­ne Per­so­nen zu erken­nen sein.

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