Corona: Wann gehts wieder los und was müßt Ihr beachten

“Ten­nis kann, gera­de in der jet­zi­gen Jah­res­zeit, als Indi­vi­du­al­sport im Frei­en aus­ge­übt wer­den. Eine Kon­ta­mi­nie­rung durch das Spiel­ge­rät ist nicht mög­lich. Kör­per­kon­takt ist nicht Teil der Sport­art Ten­nis. Nach wie vor abso­lut not­wen­di­ge Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men kön­nen umge­setzt wer­den”


Lie­be Ten­nis­freun­de,

jeder Ten­nis­spie­ler stellt sich aktu­ell die Fra­ge: Wann dür­fen wir end­lich wie­der auf die Plät­ze? Das kön­nen wir zwar nicht ent­schei­den, aber wir kön­nen dir eine Über­sicht geben, wo wann wie­der gespielt wer­den darf.

Mitt­ler­wei­le haben eini­ge Bun­des­län­der Locke­run­gen im Frei­zeit­be­reich (u.a. für Ten­nis­an­la­gen) zuge­las­sen oder ange­kün­digt, sodass der Ten­nis­be­trieb unter bestimm­ten Auf­la­gen der Lan­des­re­gie­run­gen und unter der Beach­tung der Emp­feh­lun­gen des DTB wie­der star­ten kann. Wel­che Bun­des­län­der wann nach­zie­hen wer­den, wird sich in Kür­ze ent­schei­den und wir wer­den dich auf dem Lau­fen­den hal­ten.

Der DTB und sei­ne Lan­des­ver­bän­de sind in ste­ti­gem, inten­si­vem und ver­trau­ens­vol­lem Kon­takt mit den Behör­den und wir alle wün­schen uns eine deutsch­land­wei­te Öff­nung der Ten­nis­an­la­gen, doch die Ent­schei­dungs­ge­walt liegt letzt­end­lich bei den jewei­li­gen Lan­des­be­hör­den.

Wir berei­ten uns wei­ter auf den Start vor und möch­ten euch ger­ne mit­tei­len, wel­che Erfor­der­nis­se unbe­dingt erfor­der­lich / not­wen­dig sind. Zum Teil aus behörd­li­cher Sicht als auch Ergän­zun­gen von uns als Vor­stand.

  1. Der Min­dest­ab­stand zu ande­ren Spie­lern von min­des­tens 1,5 m muss durch­gän­gig, also beim Betre­ten und Ver­las­sen des Plat­zes, beim Sei­ten­wech­sel und in den Pau­sen ein­ge­hal­ten wer­den.
  2. Es wird aus­schließ­lich Ein­zel gespielt – Dop­pel­spiel ist vor­erst nicht erlaubt.
  3. Die Spie­ler­bän­ke sind mit einem genü­gen­den Abstand (min­des­tens 2,5m) zu posi­tio­nie­ren.
  4. Auf den bis­her obli­ga­to­ri­schen Hand­shake wird ver­zich­tet.
  5. Die Nut­zung der Club­gast­stät­ten rich­tet sich nach den jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Ver­ord­nun­gen für die Gas­tro­no­mie, daher bleibt unser Ver­eins­heim lei­der noch geschlos­sen.
  6. Die Nut­zung von Sani­tär­an­la­gen rich­tet sich nach der jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Bestim­mung. Des­in­fek­ti­ons­mit­tel wer­den in den Toi­let­ten und im Win­ter­gar­ten zur Ver­fü­gung gestellt. Es sind aus­schließ­lich Ein­weg-Papier­hand­tü­cher zu ver­wen­den.
  7. Die Duschen und Umklei­de­ka­bi­nen blei­ben vor­erst geschlos­sen. Jedes Mit­glied ist ange­hal­ten bereits in Ten­nis­klei­dung zu erschei­nen.
  8. Der Trai­nings­be­trieb und die Durch­füh­rung der Mann­schafts­spie­le erfol­gen eben­falls unter Berück­sich­ti­gung der unter Zif­fer 1 bis 7 genann­ten Bedin­gun­gen.
  9. Jeder Ver­ein benennt einen Coro­na-Beauf­trag­ten(*) zur Sicher­stel­lung aller Vor­schrif­ten.
  10. Die Plät­ze 2 und 6 wer­den vor­erst wei­ter­hin gesperrt blei­ben
  11. Der Zutritt in den Win­ter­gar­ten ist nur max. 2 Per­so­nen auf ein­mal gestat­tet
  12. Platz­re­ser­vie­run­gen erfol­gen zukünf­tig nicht mehr über die Magnet­ta­fel, son­dern aus­schließ­lich online:

Hier­zu wur­de ein Por­tal ein­ge­rich­tet, wel­ches unter fol­gen­dem Link zu errei­chen ist:

https://neu-anspach.tennisplatz.info/

Jedes Mit­glied muss sich in die­sem Por­tal ein­mal anmel­den, um buchen zu kön­nen. Die maxi­ma­le Anzahl an Buchun­gen und die Vor­re­ser­vie­rung rich­ten sich ent­spre­chend nach den bis­he­ri­gen Vor­schrif­ten des Ver­eins. Ohne eine gül­ti­ge Buchung darf die Anla­ge nicht betre­ten wer­den.

Hier­zu wer­den wir zudem kurz­fris­tig die dazu­ge­hö­ri­ge Spiel – und Platz­ord­nung aktua­li­sie­ren.

Zu den Medenspie­len:

Es ist zu erwar­ten, dass den Ver­ei­nen die Ver­ant­wor­tun­gen für die Ein­hal­tung von diver­sen Ver­ord­nun­gen auf­er­legt wer­den. Lei­der ist es dann auch fol­ge­rich­tig, dass die Vor­stän­de für die Ein­hal­tung der von ihnen zu kom­mu­ni­zie­ren­den Regeln ver­ant­wort­lich sind. Wir als Vor­stand wer­den genau beach­ten, unter wel­chen Bedin­gun­gen der Medenspiel­be­trieb beim Ten­nis, wenn über­haupt, statt­fin­den soll.

(*) Der Coro­na Beauf­trag­te

Der Coro­na-Beauf­trag­ter eines Ver­eins ist im Wesent­li­chen zustän­dig für die Ein­hal­tung aller behörd­li­chen Auf­la­gen und deren Umset­zung für den Ver­ein. Er fun­giert als Ansprech­part­ner für alle die The­ma­tik Coro­na betref­fen­den The­men. Die­se Per­son braucht kei­ne Vor­kennt­nis­se. Die­se Funk­ti­on kann von einem oder meh­re­ren Vorstandsmitglieder/ern, bzw. von ande­ren Mit­glie­dern des Ver­eins (vom Vor­stand ein­ge­setzt) oder dem Vereinstrainer/ Ver­eins­ma­na­ger wahr­ge­nom­men wer­den. Der Coro­na-Beauf­trag­te soll­te dar­auf ach­ten und über­prü­fen, dass z. B.:

  • am Ein­gang der Ten­nis­an­la­ge die all­ge­mei­nen Hin­wei­se (z. B. Abstands­re­gel, Ver­hal­tens­re­geln [kein Hän­de­schüt­teln, direk­tes Ver­las­sen des Gelän­des], Hin­weis auf Hygie­ne­re­geln) auf­ge­hängt sind
  • auf den Toi­let­ten die Wasch­re­geln hän­gen
  • die Abstän­de der Spie­ler­bän­ke auf dem Platz ein­ge­hal­ten wer­den
  • sich um die Beschaf­fung der not­wen­di­gen Des­in­fek­ti­ons­mit­tel und Papier­hand­tü­cher für die WC-Anla­gen küm­mern
  • und als Ansprech­part­ner hier­zu fun­gie­ren. 

Der oder die Corona-Beauftragter(n) müs­sen nicht stän­dig auf der Anla­ge sein. Die­ser Beauf­trag­te soll­te und darf, sofern not­wen­dig, die Mit­glie­der aber auf die Ein­hal­tung der Regeln hin­wei­sen.

 

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