Auch von „Oben“ sieht die Anlage sehenswert und einladend aus.

Vielen Dank Florian für die tollen Bilder.

Die Bilder gibt es auf Wunsch auch Hochauflösend – bitte per Mail an den Vorstand

 



 

Früher (bis 1990) gab es eine Genehmigungspflicht für Luftaufnahmen. Diese ist jedoch entfallen. Aktuell gibt es keine Einschränkungen. Ansonsten gelten aber generell für Luftaufnahmen die Einschränkungen, die auch für die normale Fotografie auf dem Boden gelten. In erster Linie betrifft das dann das Thema: Verletzung der Privatsphäre.

Die Privatsphäre darf durch Aufnahmen (egal ob normale Fotoaufnahmen oder Luftaufnahmen) nicht verletzt werden.

Privatsphäre

Dabei ist es aber keine Verletzung der Privatspähre, wenn das eigene Haus auf dem Bild zu sehen ist – mit vielen anderen Häusern, ohne besondere Details. Solche Aufnahmen müssen von den Besitzern der Häuser geduldet / hingenommen werden. Diese Aufnahmen dürfen sogar verkauft werden.
Auch detailliertere Aufnahmen sind unter gewissen Umständen gestattet – wenn z.B. der aufgenommene Ort (z.B. die Häuser) nicht einem genauen Standort zugeordnet werden können. Also wenn die genaue Adresse auf dem Bild nicht zu erkennen ist und im Text zum Foto auch nicht genannt werden. Außerdem dürfen keine Personen zu erkennen sein.

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