Unsere und die gesetzlichen Hygieneregelungen in der Coronazeit

Der Vorstand des TC Neu-Anspach hat Verhaltensregeln als verbindliche Platzordnung für die Mitglieder des Tennisvereins aufgestellt und gleichzeitig entsprechende Hygienemaßnahmen getroffen. Ergänzend wendet der Verein die Empfehlungen des Deutschen Tennis Bundes an.

  1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  2. Es wird bis Montag, den 11.05.2020 ausschließlich Einzel gespielt – Doppelspiel ist ab dem 11.5.2020 erlaubt.
  3. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 2,5m) zu positionieren. Für das Doppelspiel werden zusätzliche Stühle oder extrabreite Bänke gestellt.
  4. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
  5. Beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten um das Netz gehen
  6. Keine taktischen Anweisungen im Doppel (klassisches „ins-Ohr-flüstern“)
  7. Die Nutzung der Clubgaststätte richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie, daher bleibt unser Vereinsheim vorerst bis zum 15.05.2020 geschlossen.
  8. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden in den Toiletten und im Wintergarten zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  9. Die Duschen und Umkleidekabinen bleiben vorerst geschlossen. Jedes Mitglied ist angehalten bereits in Tenniskleidung zu erscheinen.
  10. Bei Bedarf eine Maske aufziehen, wenn der Mindestabstand kurzfristig nicht eingehalten werden kann.
  11. Anwesenheiten vor und nach dem Tennis spielen so kurz wie möglich halten. Verweilen auf der Anlage ist bis zur Öffnung des Vereinsheims nicht erlaubt.
  12. Zuschauer sind nicht gestattet
  13. Fremd- oder Gastspieler sind per Vorstandsbeschluss vom 18.045.2020 wieder zugelassen. 
  14. Der Trainingsbetrieb erfolgt ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 13 genannten Bedingungen.
  15. Gruppengröße auf dem Platz: für den Trainingsbetrieb gilt eine Personenzahl von maximal vier Trainingsteilnehmern und einem Trainer
  16. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften. AP hierfür ist unser Platzwart Jürgen Klotz
  17. Die Plätze 2 und 6 bleiben bis zum 12.05.2020 weiterhin gesperrt
  18. Der Zutritt in den Wintergarten ist nur max. 2 Personen auf einmal gestattet
  19. Wir empfehlen allen Vereinsmitgliedern, die einer Risikogruppe gemäß RKI (Robert-Koch-Institut) angehören zum Eigenschutz von einem Besuch der Tennisanlage ggf. Abstand zu nehmen oder sich zumindest das ggf. erhöhte Risiko bei der Ausübung des Tennissports bewusst zu machen.
  20. Vereinsmitglieder oder Trainer mit Symptomen werden vom Vereinsgelände verwiesenD
  21. Der Corona-Beauftragte des Vereins (Jürgen Klotz – Platzwart) informiert umgehend das Gesundheitsamt bei einem Verdacht auf Covid-19
  22. Platzreservierungen erfolgen zukünftig nicht mehr über die Magnettafel, sondern ausschließlich online:
 

Hierzu wurde ein Portal eingerichtet, welches unter folgendem Link zu erreichen ist:

https://neu-anspach.tennisplatz.info/

Jedes Mitglied muss sich in diesem Portal einmal anmelden, um buchen zu können. Die maximale Anzahl an Buchungen und die Vorreservierung richten sich entsprechend nach den bisherigen Vorschriften des Vereins. Ohne eine gültige Buchung darf die Anlage nicht betreten werden.

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