Liebe Vereinsfunktionäre,

wie bekannt haben Bund und Länder am vergangenen Mittwoch (28.10.) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Gestern, am 30. Oktober, hat die hessische Landesregierung die neueste Verordnung veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am kommenden Montag, den 02. November in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 30. November.

In § 2.2 der Verordnung heißt es wörtlich: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.“
 

Was das nun für den Tennissport im November bedeutet, beantworten wir folgend.
 

Darf das Tennistraining weiter durchgeführt werden?
Grundsätzlich ist die Ausübung des Tennissports in Hallen (sowie auf den Außenplätzen) ab dem 02. November nur noch zu zweit möglich. Eine Ausnahme besteht nur, wenn alle Personen aus dem eigenen Hausstand stammen. Dementsprechend dürfen auf einem Tennisplatz zwei Personen spielen (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler).
 

Hallen-Abonnenten dürfen unter den gleichen Bedingungen spielen: maximal zwei Personen. Doppel sind nur möglich, wenn alle Personen aus dem gleichen Hausstand stammen.
 

Wie geht es mit dem Wettkampfbetrieb im November weiter?
Der Turnierspielbetrieb wird ab dem 02. November vollständig bis einschließlich 30. November ausgesetzt. Wir bitten die Turnierveranstalter daher Ihre Turniere über die Turnieradministration in nuLiga abzusagen. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an den Geschäftsstellenmitarbeiter René Schäfer.
 

Der Mannschaftsspielbetrieb wird ebenfalls ab dem 02.11. für den gesamten November ausgesetzt. Alle Begegnungen in diesem Zeitraum werden somit nicht stattfinden. Ob die Spiele verschoben werden können oder neutralisiert werden müssen, werden die Veranstalter prüfen und die Mannschaftsführer darüber zeitnah informieren. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an den Geschäftsstellenmitarbeiter Jan Duut.
 

Was empfiehlt der HTV darüber hinaus den Vereinen / Hallenbetreibern und Spieler*innen?
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, empfiehlt der HTV folgende Maßnahmen:

  • Maske überall abseits des Platzes tragen
  • Grundsätzlich den Mindestabstand von 1,5m einhalten
  • Umkleiden und Duschräume geschlossen halten
  • Aufenthaltsräume regelmäßig lüften

In jedem Fall ist ein Gebot besonders zu berücksichtigen: Kommen – Spielen – Gehen! Verzichten Sie auf jegliche Handlungen, die Ihren Aufenthalt, neben dem eigentlichen Spiel, unnötig verlängern.
 

Appell an die Tennisgemeinde!
Um insbesondere die Existenzen, die vom Tennissport leben, auch in dieser Phase unterstützen zu können, appellieren wir dringend an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen in dieser Situation. Die Lage ist ernst, aber durch jeden von uns positiv beeinflussbar. Der HTV wird auch weiterhin den direkten Kontakt zu den verantwortlichen Behörden pflegen und sich für den Tennissport einsetzen. Dennoch, wir sind in dieser Phase alle aufeinander Angewiesen (nicht nur im Tennis), daher die Bitte an Alle: haltet die allgemein bekannten Regelungen (Maske tragen, Mindestabstand, etc.) ein!
 

Wir danken allen für die Unterstützung in dieser Situation! Bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Jan Duut
Öffentlichkeitsarbeit & Mannschaftswettbewerbe
Hessischer Tennis-Verband e.V.

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