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Update 10.5.2021 — Informationen des HTV zum neuen Bundeinfektionsgesetzes

Wort­laut:

Die Hes­si­sche Lan­de­re­gie­rung hat die zuletzt bis 9. Mai gel­ten­de Coro­na-Kon­takt- und Betriebs­be­schrän­kungs­ver­ord­nung (CoKa­BeV) grund­sätz­lich bis zum 30. Mai ver­län­gert. Ein­zi­ge Ände­rung für den Sport: die maxi­ma­le Anzahl von Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten (vor­her max. fünf Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten) wur­de gestri­chen. Auf den Ten­nis­be­trieb hat die neue Lan­des­ver­ord­nung daher prak­tisch kei­ne neu­en Locke­run­gen. Aus­nah­men gibt es seit dem 9. Mai aber für voll­stän­dig Geimpf­te und Gene­se­ne durch die COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung.

Fol­gend die wich­tigs­ten Fra­gen im Über­blick:

Was gilt grund­sätz­lich für den Ten­nis­be­trieb?
Bis zum 30. Mai gel­ten wei­ter­hin die zuletzt gel­ten­den Bestim­mun­gen und dar­über hin­aus:

  • Sport allein, zu zweit oder mit den Mit­glie­dern aus zwei Haus­stän­den (Indoor & Out­door)
  • Ein­zel­ne Trai­nings­grup­pen müs­sen einen Min­dest­ab­stand von drei Metern ein­hal­ten
  • Kei­ne Durch­mi­schung der Trai­nings­grup­pen
  • Trainer*innen wer­den beim genann­ten Per­so­nen­kreis nicht berück­sich­tigt und dür­fen den Min­dest­ab­stand zu den Sport­lern wäh­rend der Sport­aus­übung unter­schrei­ten
  • Kin­der bis ein­schließ­lich 14 Jah­re kön­nen auf Sport­an­la­gen im Frei­en in Grup­pen unab­hän­gig von der Anzahl der Haus­stän­de mit bis zu zwei Trai­nern Sport trei­ben.
  • Umklei­den und Duschen dür­fen geöff­net wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass sich die Trai­nings­grup­pen die Räum­lich­kei­ten nicht tei­len.
  • Ver­eins- und Ver­samm­lungs­räu­me sind grund­sätz­lich geschlos­sen.
  • Wett­kampf­be­trieb im Ein­zel mög­lich (mit Hygie­ne­kon­zept)

WICHTIG: Die vor­an­ge­gan­ge­nen Rege­lun­gen gel­ten erst, nach­dem im Land­kreis an min­des­tens fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen eine Sie­ben-Tages-Inzi­denz von unter 100 erreicht wur­de.  Andern­falls gel­ten wei­ter­hin die Rege­lun­gen der “Bun­des­not­brem­se”!

Wel­che Aus­nah­men gel­ten für voll­stän­dig Geimpf­te und Gene­se­ne?
Mit Inkraft­tre­ten der neu­en Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ordnung der Bun­des­re­gie­rung am 9. Mai gel­ten für voll­stän­dig Geimpf­te sowie Gene­se­ne die Kon­takt­be­schrän­kun­gen sowohl bei einer Sie­ben-Tages-Inzi­denz über 100 („Bun­des­not­brem­se“) als auch unter 100 (Lan­des­ver­ord­nung) nicht mehr. Sie zäh­len zudem nicht mit, wenn sie sich mit ande­ren (nicht geimpf­ten) Per­so­nen tref­fen.

  • Dem­nach kön­nen z.B. vier Spieler*innen aus vier Haus­hal­ten Dop­pel spie­len, wenn schon min­des­tens zwei Per­so­nen voll­stän­dig geimpft oder gene­sen sind.
  • Das glei­che Prin­zip gilt für Grup­pen­trai­ning. Ein(e) Trainer(in) darf eine Trai­nings­grup­pe – z.B. sechs Per­so­nen aus sechs Haus­stän­den – trai­nie­ren, wenn min­des­tens vier Spieler*innen geimpft oder gene­sen sind.
  • Auch die in eini­gen Land­krei­sen ange­for­der­te Test­pflicht für Trainer*innen beim Grup­pen­trai­ning von Kin­dern ent­fällt, sofern der/die Trainer/in geimpft oder gene­sen ist.

Wich­tig ist jedoch: AHA-Regeln gel­ten nach wie vor. Geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen müs­sen wei­ter­hin eine Mund-Nasen-Bede­ckung tra­gen und Abstands­ge­bo­te ein­hal­ten. Hier gibt es kei­ne Erleich­te­run­gen.

Wer gilt als voll­stän­dig geimpft oder gene­sen? Wel­cher Nach­weis ist mit­zu­füh­ren?

  • Als voll­stän­dig geimpft gilt nur, wer sei­ne zwei­te Impf­do­sis vor min­des­tens 14 Tagen erhal­ten hat (beim Impf­stoff von John­son & John­son muss die ein­zi­ge Sprit­ze zwei Wochen zurück­lie­gen). Als Nach­weis müs­sen Geimpf­te ihren Impf­aus­weis oder eine ent­spre­chen­de Beschei­ni­gung vor­wei­sen. Zusätz­lich darf man kei­ne Sym­pto­me einer mög­li­chen COVID-19-Infek­ti­on auf­wei­sen. Dazu gehö­ren Atem­not, neu auf­tre­ten­der Hus­ten, Fie­ber und Geruchs- oder Geschmacks­ver­lust.
  • Als Gene­se­ne gel­ten die­je­ni­gen, die sich vor min­des­tens 28 Tagen und höchs­tens sechs Mona­ten mit dem Coro­na­vi­rus infi­ziert haben. Als Nach­weis ist der posi­ti­ve PCR-Test mit­zu­füh­ren. Auch hier gilt zusätz­lich, dass die Frei­hei­ten nur für Men­schen ohne COVID-19-typi­sche Krank­heits-Sym­pto­me gel­ten.

Wie geht es mit der Team-Ten­nis-Run­de wei­ter?
Aktu­ell ist der Start für die Team-Ten­nis-Run­de für Anfang Juni ange­dacht. In die­ser Woche bera­ten Prä­si­di­um und Erwei­ter­ter Sport­aus­schuss mit der Poli­tik, inwie­weit die­ses Ziel erreicht wer­den kann und wenn ja, unter wel­chen Rah­men­be­din­gun­gen.

Wir wer­den noch die­se Woche geson­dert zur Meden­run­de infor­mie­ren.

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