Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Tennistraining   TC Neu-Anspach (TCNA)

Version 2 / Stand 08.2020

Vertragsabschluss

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die sich aus dem angebotenen Trainingsbetrieb des TC Neu-Anspach ergeben.  

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

Der Vertrag mit dem Verein kommt nach Anmeldung durch den Kunden zustande und seine Verbindlichkeit tritt mit der Unterschrift bzw. der Abgabe der Anmeldung in Kraft.

Der Verein ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Wahl der freiberuflich tätigen Trainer ist dem Verein vorbehalten. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisclubs und kommerziellen Anlagen.

  1. Training

Unser Leistungsangebot umfasst unterschiedlichste Maßnahmen in Einzel- und Gruppentrainingsform. Genaue Informationen finden Sie unter“ www.tc-neu-anspach.de ; Rubrik Jugend – Jugendförderung des TC Neu-Anspach“

Die Trainer stellen die Trainingsgruppen nach praktischen Erwägungen wie Spielstärke, Alter und Mannschaftszugehörigkeit zusammen und können bei Bedarf Einteilungen anpassen. Generell versuchen wir dabei so gut wie möglich die Wünsche der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Das Sommertraining findet durchschnittlich an 16 Wochen, das Wintertraining durchschnittlich an 23 Wochen statt. In den hessischen Schulferien, sowie an Sonn- und Feiertagen ruht der reguläre Gruppentrainingsbetrieb.

Einzel- oder Gruppenstunden während der Ferienzeiten können unabhängig vom Abo und in direkter Absprache mit dem jeweiligen Trainer gebucht werden, sofern freie Stunden angeboten werden.

Die regulären Trainingseinheiten finden 1x wöchentlich statt, wobei mehrere Einheiten gebucht werden können. Die angestrebte Gruppengröße liegt aus didaktischen Gründen bei 4 Teilnehmern, wobei auch 3er sowie 2er Gruppen abhängig von Notwendigkeiten / Bedarf möglich sind.

Eine Kündigung des Abos während der laufenden Saison ist nicht möglich.                                                In begründeten Ausnahmefällen (z.B. langwierige Verletzung) und nach persönlicher Rücksprache mit Jugendwart und Trainer des TC Neu-Anspach kann geprüft werden, ob der Verein fallspezifisch ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Entscheidung sowie Vorgang werden schriftlich dokumentiert.

Die Buchung / Bezahlung der Trainingseinheiten ist nach zwei verschiedenen Modellen möglich:

1.1 Abo-Training:  Regelmäßig vereinbarte Trainingsstunde (mind. 1x/Woche) für die gesamte Saison mit Abrechnung per Lastschrifteinzug (Abbuchung Sommersaison jeweils im Mai; Wintersaison in 2 Raten jeweils November und Januar) durch den Verein.

1.2 Einzel-Training: Vereinbarung nach Bedarf / Wunsch direkt mit dem jeweiligen Trainer. Die Bezahlung erfolgt üblicherweise jeweils in bar am Ende der Trainerstunde.

Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation und Abwicklung des Trainingsbetriebes und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Bei den Abo-Preisen handelt es sich um eine Mischkalkulation für die gebuchte Saison. Somit ist ein Ausschluss einzelner Stunden oder Wochen nicht möglich.

Die Vereinsmitgliedschaft im TC Neu-Anspach ist nicht im Preis für das Training enthalten! Für die Wintersaison sind die Hallenkosten im jeweiligen Trainings-Abo enthalten.  

1.3 Termine

Die Trainingstermine legen die Trainer anhand einer Terminliste fest. Genaue Informationen werden rechtzeitig per E-Mail sowie auf der Homepage des TCNA veröffentlicht und sind darüber hinaus jederzeit bei einem der Trainer anforderbar.

1.4 Aufsichtspflicht

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich oder die Tennisanlage verlässt!

1.5 Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt wird. Der/die Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

1.6 Ausgefallene Stunden

Training, das durch Verschulden der Trainer oder des Vereins ausfällt, wird nachgeholt.

Training, das der Trainingsteilnehmer – gleich aus welchem Grund – nicht in Anspruch nimmt, wird nicht nachgeholt und ist in vollem Umfang vom Kunden zu bezahlen. Wird eine Trainingsstunde spätestens 24 Stunden vor dem Termin durch den Kunden abgesagt, kann der Trainer einen “Ersatzkunden” stellen. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.

Im außerordentlichen und begründeten Fall (z.B. Verletzung, langfristige Krankheit) kann bei vorheriger Absage eine Gutschrift der ausgefallenen Stunden erfolgen.

Absagen des Gruppentrainings seitens der Trainer auf Grund von Personalengpässen (Krankheit, etc.) werden durch den Verein rückerstattet sofern sie nicht nachgeholt werden können.

Bei einem Ausfall durch Naturgewalt wie schlechtes Wetter (Regen, Sturm, etc.) besteht kein Ersatzanspruch und wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nicht nachgespielt. Ausnahme: Die Stunde kann zum selben Termin ohne Mehrkosten in einer Tennishalle stattfinden.  Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.

Bei einem Ausfall durch ein Epidemie oder Pandemie-Ereignis besteht kein Ersatzanspruch. Der Verein wird unter Berücksichtigung seiner Gesamtsituation jedoch prüfen ob / inwieweit hiervon abweichende Beschlüsse herbeigeführt werden können. 

1.7 Haftung

Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln etwaige Ansprüche untereinander. Die Teilnahme am Training / Unterricht geschieht auf eigene Gefahr.

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  1. Allgemein

2.1 Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind dem Trainer sowie dem Jugendwart spätestens 2 Tage nach der jeweiligen Trainingsstunde schriftlich (E-Mail) mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige, durch das Training entstandene, Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist sind etwaige Mängelrügen ausgeschlossen.

2.2 Bild- und Videomaterial

Mit Anerkennung der AGB stimmt der Trainingsteilnehmer zu, dass die Tennisverein Bild- und Videomaterial im Rahmen der DSGV erstellen und verwenden darf. (*siehe dazu auch 2.3)

2.3 Datenschutz*

Die bei der Anmeldung erfassten personenbezogenen Daten werden bei uns sowie beim Hessischen Tennisverband elektronisch gespeichert. Speicherung und Verarbeitung erfolgen entsprechend der der jeweils gültigen Fassung der DSVG (Daten-Schutz-Grund-Verordnung).  

 

  1. Widerrufsbelehrung

3.1 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei schriftlich abzuschließenden Verträgen bei Vertragsunterschrift und bei Fernabsatzverträgen gem. §312 b I 1 BGB bei der hier vorliegenden Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c II BGB i. V. m. § 1 1,2 u. 4 BGB – InfoV.

Der Widerruf ist zu richten an:

TC Neu-Anspach, Hinter dem Weiher, 61267 Neu-Anspach Mail: jugendwart@tc-neu-anspach.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zu Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Dokument als PDF: Allgemeine Geschäftsbedingungen Jugendtraining TCNA

 

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