„Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der Sportart Tennis. Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden“


Liebe Tennisfreunde,

jeder Tennisspieler stellt sich aktuell die Frage: Wann dürfen wir endlich wieder auf die Plätze? Das können wir zwar nicht entscheiden, aber wir können dir eine Übersicht geben, wo wann wieder gespielt werden darf.

Mittlerweile haben einige Bundesländer Lockerungen im Freizeitbereich (u.a. für Tennisanlagen) zugelassen oder angekündigt, sodass der Tennisbetrieb unter bestimmten Auflagen der Landesregierungen und unter der Beachtung der Empfehlungen des DTB wieder starten kann. Welche Bundesländer wann nachziehen werden, wird sich in Kürze entscheiden und wir werden dich auf dem Laufenden halten.

Der DTB und seine Landesverbände sind in stetigem, intensivem und vertrauensvollem Kontakt mit den Behörden und wir alle wünschen uns eine deutschlandweite Öffnung der Tennisanlagen, doch die Entscheidungsgewalt liegt letztendlich bei den jeweiligen Landesbehörden.

Wir bereiten uns weiter auf den Start vor und möchten euch gerne mitteilen, welche Erfordernisse unbedingt erforderlich / notwendig sind. Zum Teil aus behördlicher Sicht als auch Ergänzungen von uns als Vorstand.

  1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  2. Es wird ausschließlich Einzel gespielt – Doppelspiel ist vorerst nicht erlaubt.
  3. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 2,5m) zu positionieren.
  4. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
  5. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie, daher bleibt unser Vereinsheim leider noch geschlossen.
  6. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden in den Toiletten und im Wintergarten zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  7. Die Duschen und Umkleidekabinen bleiben vorerst geschlossen. Jedes Mitglied ist angehalten bereits in Tenniskleidung zu erscheinen.
  8. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 7 genannten Bedingungen.
  9. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten(*) zur Sicherstellung aller Vorschriften.
  10. Die Plätze 2 und 6 werden vorerst weiterhin gesperrt bleiben
  11. Der Zutritt in den Wintergarten ist nur max. 2 Personen auf einmal gestattet
  12. Platzreservierungen erfolgen zukünftig nicht mehr über die Magnettafel, sondern ausschließlich online:

Hierzu wurde ein Portal eingerichtet, welches unter folgendem Link zu erreichen ist:

https://neu-anspach.tennisplatz.info/

Jedes Mitglied muss sich in diesem Portal einmal anmelden, um buchen zu können. Die maximale Anzahl an Buchungen und die Vorreservierung richten sich entsprechend nach den bisherigen Vorschriften des Vereins. Ohne eine gültige Buchung darf die Anlage nicht betreten werden.

Hierzu werden wir zudem kurzfristig die dazugehörige Spiel – und Platzordnung aktualisieren.

Zu den Medenspielen:

Es ist zu erwarten, dass den Vereinen die Verantwortungen für die Einhaltung von diversen Verordnungen auferlegt werden. Leider ist es dann auch folgerichtig, dass die Vorstände für die Einhaltung der von ihnen zu kommunizierenden Regeln verantwortlich sind. Wir als Vorstand werden genau beachten, unter welchen Bedingungen der Medenspielbetrieb beim Tennis, wenn überhaupt, stattfinden soll.

(*) Der Corona Beauftragte

Der Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein. Er fungiert als Ansprechpartner für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren Vorstandsmitglieder/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem Vereinstrainer/ Vereinsmanager wahrgenommen werden. Der Corona-Beauftragte sollte darauf achten und überprüfen, dass z. B.:

  • am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln [kein Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes], Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
  • auf den Toiletten die Waschregeln hängen
  • die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
  • sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern
  • und als Ansprechpartner hierzu fungieren. 

Der oder die Corona-Beauftragter(n) müssen nicht ständig auf der Anlage sein. Dieser Beauftragte sollte und darf, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.

 

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